Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag den sachlichen und persönlichen Geltungsbereich der EU-Grundrechtscharta und erläutert ausgewählte Punkte, die für das Medizinrecht von Bedeutung sein könnten. So erörtert sie die getroffenen Regelungen bezüglich der Menschenwürde, des Rechts auf Leben und der körperlichen und geistigen Unversehrtheit und nimmt zum Zustimmungserfordernis, dem Verbot eugenischer Praktiken und des Klonens Stellung. Weiters informiert sie über normierte Rechtsbefugnisse älterer und behinderter Menschen sowie von Kindern. Erwägungen zur (noch) fehlenden Verbindlichkeit der Grundrechtscharta und ein Ausblick zum möglichen künftigen Stellenwert runden den Beitrag schließlich ab.