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Durchführungserlass zu § 15 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

GesundheitsrechtGerhard AignerRdM 2001, 85 - 86 Heft 3 v. 1.6.2001

Zusammenfassung: Information über einen Erlass des BMSG, in dem ua die Handlungsbefugnisse und Weisungspflichten von Alten- und Behindertenbetreuern sowie von Heimhilfen konkretisiert wurden.

Rechtsgrundlagen: § 15 GuKG

Stichworte: Erlass des BMSG, 14.02.2001, GZ 21.251/5-VIII/D/13/00

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