Zusammenfassung: Der Autor setzt sich aus Anlass der geplanten Errichtung einer Nabelschnurblutbank durch die Gemeinde Wien mit der Frage des Eigentums und der Verfügungsrechte an der Nabelschnur und den darin enthaltenen Blutstammzellen auseinander. Aufbauend auf einer Erläuterung der rechtlichen Qualifikation der Nabelschnur untersucht der Autor, ob die Nabelschnur unter den Organbegriff des Transplantationsrechts subsumiert werden kann und prüft mögliche Varianten des rechtsgültigen Eigentumserwerbs.