Der Beitritt einer GmbH als reine Arbeitsgesellschafterin und Komplementärin kann in Familien-KG bestimmte Herausforderungen bewältigen. Dabei ist schon beim Beitritt das Verbot der Einlagenrückgewähr zu berücksichtigen.
Der Beitritt einer GmbH als reine Arbeitsgesellschafterin und Komplementärin kann in Familien-KG bestimmte Herausforderungen bewältigen. Dabei ist schon beim Beitritt das Verbot der Einlagenrückgewähr zu berücksichtigen.
