vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Liebe Leserinnen und Leser,

EditorialGerhard BaumgartnerRdFU 2026/56 Heft 3 v. 8.9.2026

Familienunternehmen planen in Generationen - die Gesetzgebung folgt anderen Zeitplänen und bringt mitunter das Erfordernis mit sich, rasch auf geänderte rechtliche Rahmenbedingungen reagieren zu müssen. Gleich mehrere Beiträge dieses Hefts befassen sich mit Gesetzesvorhaben, die zwar noch nicht in Kraft, gleichwohl aber von erheblicher Bedeutung sind.

Jonathan Gruber widmet sich der Mehrstimmrechtsaktie als Gestaltungsinstrument für Familienunternehmen. Die bis zum 5. 12. 2026 in nationales Recht umzusetzende Mehrstimmrechte-RL verpflichtet den österreichischen Gesetzgeber, für Aktiengesellschaften die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien in einem bestimmten Bereich zuzulassen. Damit könnten sich - abhängig von der konkreten Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber - insb bei Kapitalmaßnahmen und im Rahmen der Unternehmensnachfolge neue Gestaltungsspielräume für Familienunternehmen auftun.

Michaela Lexer und Christina Wieser behandeln das kontroverse Thema "Entgelttransparenz" und deren praktische Umsetzung in Mittelstands- und Familienunternehmen. Österreich hat die einschlägige Entgelttransparenz-RL zwar nicht fristgerecht umgesetzt, es liegt aber zumindest ein Entwurf vor. Auch wenn die endgültigen regulatorischen Anforderungen noch nicht im Detail feststehen, wird die geplante Ausweitung der Entgelttransparenz gerade für Mittelstands- und Familienunternehmen nachhaltige Veränderungen mit sich bringen.

Wilhelm Milchrahm erörtert einen Dauerbrenner des Gesellschaftsrechts, die verdeckte Einlagenrückgewähr, am Anwendungsfall der GmbH & Co KG. Er legt dar, dass der Beitritt einer GmbH als Komplementärin zu einer bereits bestehenden KG eine sorgfältige Analyse des übernommenen Haftungsrisikos sowie die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung für die Übernahme der Haftung und der Geschäftsführertätigkeit voraussetzt, um einen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr zu vermeiden.

Jürgen Sykora zeigt schließlich anhand von drei Praxisfällen, welche steuerrechtlichen Konsequenzen sich aus dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 für Familienunternehmen ergeben. Demnach sollte eine geerbte Liegenschaft unter Umständen früher verwertet werden, die Wahl der Rechtsform könnte aufgrund einer neuen Vergleichsrechnung anders zu beurteilen sein und bei Gesellschafter-Verrechnungskonten rücken künftig formale Anforderungen in den Mittelpunkt.

Welche Bedeutung die eingangs erwähnte zeitliche Dimension von Unternehmertum hat, machen die Ausführungen von Hans Harrer, Vorstandsvorsitzendem des Senats der Wirtschaft, im Gespräch mit Martin Schauer deutlich. Bei einem Familienunternehmen stelle sich insbesondere die Frage der Nachfolge, die allerdings in Österreich durch Bürokratie und Behörden erheblich belastet werde.

Der Rechtsprechungsteil ist auch diesmal breit angelegt und anschaulich aufbereitet. Es geht um den Entzug der Geschäftsführungsbefugnis aufgrund der Gefährdung einer existenziellen Geschäftsbeziehung (Breiter), die Rechtzeitigkeit eines Auskunftsbegehrens in der nachehelichen Aufteilung (Deixler-Hübner), den Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten gegen eine Privatstiftung (Dragula) und die Stimmrechtsausübung durch den Vorsorgebevollmächtigten in der Generalversammlung einer GmbH (Krupa). Weitere Glossen beschäftigen sich mit der Präklusion (§ 42 AVG) des zu einer Duldung verpflichteten Grundeigentümers im Verwaltungsverfahren (Leeb), der (Un-)Wirksamkeit von Schiedsklauseln im Zusammenhang mit einer Streitgenossenschaft (Meisinger), der Anerkennung von Auslandsbeglaubigungen durch Anwaltsnotare (Mueller), der Erbhofeigenschaft bei Übergabe an nicht erbberechtigte Seitenverwandte (Oberhumer) sowie der Beweislast eines Selbstständigen bei Beanspruchung von Versicherungsleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Zimmermann).

Im Namen des gesamten Herausgeberteams wünsche ich Ihnen eine anregende und gewinnbringende Lektüre.