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Die Mehrstimmrechtsaktie als Gestaltungsinstrument für Familienunternehmen

FachartikelDr. Jonathan Gruber, LL.M. (WU), BSc (WU)RdFU 2026/58 Heft 3 v. 8.9.2026

Die MehrstimmrechteRL11 Richtlinie (EU) 2024/2810 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragen. verpflichtet den österreichischen Gesetzgeber, für Aktiengesellschaften die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien in einem beschränkten Anwendungsbereich zuzulassen. Die mit Mehrstimmrechten einhergehende Entkoppelung von Kapitalbeteiligung und Stimmrechten eröffnet Familienunternehmen Gestaltungsspielräume, etwa bei der Aufnahme externen Kapitals oder im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, Funktionsweise, gesellschaftsrechtliche Einsatzmöglichkeiten sowie zentrale Chancen und Risiken von Mehrstimmrechtsaktien.

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