Die MehrstimmrechteRL1 verpflichtet den österreichischen Gesetzgeber, für Aktiengesellschaften die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien in einem beschränkten Anwendungsbereich zuzulassen. Die mit Mehrstimmrechten einhergehende Entkoppelung von Kapitalbeteiligung und Stimmrechten eröffnet Familienunternehmen Gestaltungsspielräume, etwa bei der Aufnahme externen Kapitals oder im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, Funktionsweise, gesellschaftsrechtliche Einsatzmöglichkeiten sowie zentrale Chancen und Risiken von Mehrstimmrechtsaktien.

