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Vermögensrechtliche Abwicklung einer Lebensgemeinschaft

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Joachim PiererRdFU 2026/12 Heft 1 v. 13.3.2026

ABGB: §§ 1002 ff, § 1435

Außergewöhnliche Zuwendungen zwischen Lebensgefährten sind bei Auflösung der Gemeinschaft wegen Zweckverfehlung nur insoweit rückforderbar, als ein die Trennung überdauernder Restnutzen vorliegt; eine Ermittlung gem § 273 ZPO ist zulässig.

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