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In die Ehe eingebrachte und einem Unternehmen gewidmete Werte - Ausgleich für privat genutztes Unternehmensvermögen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiterin: Astrid Deixler-HübnerRdFU 2026/11 Heft 1 v. 13.3.2026

EheG: § 82, § 91

In die Ehe eingebrachte (§ 82 Abs 1 Z 1 EheG) und einem Unternehmen gewidmete (§ 82 Abs 1 Z 3 EheG) Sachen sind von der Aufteilung ausgenommen und können daher nicht in natura die Aufteilungsmasse einbezogen werden.

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