ZPO: § 267
IO: § 69
Die Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft ist zwar Rechtsfrage, kann aber prozessual wirksam zugestanden werden, wenn darin ein Geständnis eines ihr zugrunde liegenden Tatsachenkomplexes zu erkennen ist.
ZPO: § 267
IO: § 69
Die Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft ist zwar Rechtsfrage, kann aber prozessual wirksam zugestanden werden, wenn darin ein Geständnis eines ihr zugrunde liegenden Tatsachenkomplexes zu erkennen ist.
