Die Autorinnen besprechen anhand einer Entscheidung des OLG München die Unzulässigkeit von Kündigungserschwernissen durch den Wegfall von Vorschüssen sowie das Verbot der Anrechnung laufender Vergütungen auf den künftigen Ausgleichsanspruch. Sie beleuchten dabei die Relevanz für die österreichische Rechtslage, insb im Hinblick auf die Möglichkeiten einer rechtssicheren Vorauserfüllung des Ausgleichsanspruchs.

