Durch die Neuerungen im BBG 2025 1 werden nun Share Deals in der Grunderwerbsteuer bzw deren Umgehungskonstruktionen "steuerlich effektiver" erfasst werden. Die Änderungen umfassen zum einen die Tatbestände des Gesellschafterwechsels und der Anteilsvereinigung und zum anderen zusätzliche Verschärfungen für Immobiliengesellschaften in Form einer anderen Bemessungsgrundlage und einen höheren Steuersatz. Die Änderungen treffen auch KMUs und erschweren Umstrukturierungen und die Planung der zukünftigen Unternehmensnachfolge. Der Schwerpunkt liegt hier bei den Praxisthemen in Bezug auf KMUs.

