Das Regierungsprogramm sieht die Einrichtung eines Online-Registers zur Erfassung sämtlicher touristischer Unterkünfte in Österreich und die Durchführung der "EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung" vor. Im Folgenden werden die Regelungsziele und die wesentlichen Inhalte dieser EU-Verordnung skizziert und wird der Zusammenhang zwischen den beiden Vorhaben sichtbar gemacht. Zudem wird dargelegt, welchen verfassungsrechtlichen Herausforderungen deren Umsetzung begegnet.

