Der Ausgestaltung des Rechts zur nachträglichen Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde kommt bei Stiftermehrheit eine zentrale Rolle zu. Die Judikatur entwickelte Leitlinien dazu, um Stiftungen eine gewisse Flexibilität über die Generationen hinweg zu bewahren. Die Einführung einer zeitlichen Staffelung ist dabei besonders praxisrelevant. Der nachfolgende Beitrag soll das Ausmaß der Zulässigkeit solcher zeitlichen Staffelungen und deren Änderung anhand der dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen und Literaturmeinungen analysieren.

