EheG: § 97
Vorausvereinbarungen über den Ausgleich für die Errungenschaftsehewohnung fallen unter das Billigkeitskorrektiv des § 97 Abs 2 EheG. "Korrekturresistent" ist nur die rechtliche Zuordnung der Ehewohnung.
Diese "Korrekturresistenz", also die Ausnahme der Ehewohnung von der Nachkontrolle in § 97 Abs 2 EheG, gilt für alle Arten von Ehewohnungen, somit auch für Errungenschaftsehewohnungen.

