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Anfechtung von Eheverträgen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Gerold Maximilian OberhumerRdFU 2025/12RdFU 2025, 44 Heft 1 v. 4.6.2025

EheG: § 97

Vorausvereinbarungen über den Ausgleich für die Errungenschaftsehewohnung fallen unter das Billigkeitskorrektiv des § 97 Abs 2 EheG. "Korrekturresistent" ist nur die rechtliche Zuordnung der Ehewohnung.

Diese "Korrekturresistenz", also die Ausnahme der Ehewohnung von der Nachkontrolle in § 97 Abs 2 EheG, gilt für alle Arten von Ehewohnungen, somit auch für Errungenschaftsehewohnungen.

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