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"Unternehmen" MALLORCA - Gebrauchsentgang für Finca ist auch vom Unternehmer-Ehegatten zu ersetzen!

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiterin: Birgit LebRdFU 2025/11RdFU 2025, 42 Heft 1 v. 4.6.2025

EheG: § 91 Abs 3, § 94 Abs 1, § 97 Abs 4

ABGB: § 98

Der Entgang des Gebrauchs einer zu einem Unternehmen gehörenden Sache kann nach § 91 Abs 1 iVm § 94 Abs 1 EheG zur Auferlegung einer Ausgleichszahlung führen. Ausgangspunkt für deren Bemessung ist der nach den Umständen des Einzelfalls zu ermittelnde Wert des entgangenen Gebrauchs. Die Ausgleichszahlung ist allerdings - vorbehaltlich einer im Einzelfall aus Billigkeitsgründen gebotenen Korrektur - mit jenem Betrag begrenzt, der sich aus der Einbeziehung des auf den Privatgebrauch entfallenden Anteils am Wert der Sache in die Aufteilungsmasse ergäbe.

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