Es gibt im österreichischen Arbeitsrecht - anders als zB in Deutschland - (noch) kein allgemeines gesetzliches Mindestentgelt. Derzeit verhandeln die Sozialpartner über die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns (geplant: € 1.500,00 monatlich brutto). Ob sie sich einigen werden, steht derzeit noch in den Sternen.