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Ist das Verhalten des Dienstnehmers ein vorzeitiger Austritt?

Wissens-CheckTina Dangl/Mag. Ernst PatkaPVP 2017/39PVP 2017, 124 Heft 4 v. 26.4.2017

Der vorzeitige Austritt (= sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer) ist eine "empfangsbedürftige Willenserklärung". Das bedeutet, der Dienstnehmer gibt dem Dienstgeber deutlich, bestimmt und ohne Zweifel (und nicht unbedingt schriftlich) zu verstehen, dass er das Dienstverhältnis beenden möchte.

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