Bis Ende 2009 stieg bei jeder kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung das Altersteilzeitgeld zum selben Zeitpunkt und grundsätzlich um denselben Prozentsatz wie das Bruttoeinkommen des "Altersteilzeit-Mitarbeiters". Seit 1. 1. 2010 ist das anders. Damit Sie das vom AMS ermittelte Altersteilzeitgeld überprüfen können, zeigt der folgende Artikel anhand eines umfassenden Beispiels die korrekte Berechnung des Altersteilzeitgeldes.