SV-rechtlich gilt in der EU der Grundsatz, dass auch bei mehreren Tätigkeiten in mehreren EU-Staaten grundsätzlich die Rechtsvorschriften nur eines einzigen Mitgliedstaates gelten. Welches SV-System konkret anzuwenden ist, regelt derzeit die Verordnung (EWG)Nr 1408/71.
Diese Verordnung wird voraussichtlich ab 1. 5. 2010 durch die Verordnung (EG)Nr 883/2004 abgelöst. Dieser Kurzbeitrag gibt Ihnen einen ersten Überblick.