Strittig war, ob eine Mitarbeiterin im Außendienst, die zur Schulung in die Betriebsstätte des Arbeitgebers gereist war, Anspruch auf Abgeltung des Reiseaufwandes hat, wenn die Betriebsstätte des Arbeitgebers außerhalb ihres regelmäßigen Betreuungsgebietes liegt. Der OGH äußerte sich dazu im Anwendungsbereich des KV für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben sehr eindeutig.