Prämien an Arbeitnehmer für Verbesserungsvorschläge, die zu einer Kosteneinsparung im Unternehmen des Arbeitgebers führen, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt auszahlen. Ob auch Verbesserungsvorschläge einer Sekretärin einer Steuerberatungskanzlei, die die Telefonverwaltung und Informationsübermittlung an Kollegen und Klienten betreffen, "belohnungswürdig" iSd EStG sind, hatte der VwGH zu entscheiden.