Der Arbeitgeber zahlte den Arbeitnehmern Gehälter bzw Löhne verspätet und/oder nicht in voller Höhe aus. Dies stellt für Arbeitnehmer sowohl nach dem AngG als auch nach der GewO 1859 grundsätzlich einen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.