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Vorzeitiger Austritt bei ungebührlich vorenthaltenem Entgelt bei drohender Insolvenz

JudikaturPVP 2010/12PVP 2010, 35 Heft 2 v. 26.2.2010

Der Arbeitgeber zahlte den Arbeitnehmern Gehälter bzw Löhne verspätet und/oder nicht in voller Höhe aus. Dies stellt für Arbeitnehmer sowohl nach dem AngG als auch nach der GewO 1859 grundsätzlich einen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

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