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Schnuppertag oder entgeltliches Arbeitsverhältnis?

JudikaturPVP 2009/80PVP 2009, 241 Heft 9 v. 24.9.2009

Die Abgrenzung, ob eine Person im Betrieb des Arbeitgebers bloß "schnuppert", um Einblick in die Arbeitsweise eines Betriebs zu bekommen, oder ob bereits ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, hat - neben einem möglichen Entgeltanspruch der Person - auch betreffend die Sozialversicherung und sonstige Abgaben weitreichende Folgen.

OLG Wien 17. 9. 2008, 7 Ra 49/08i

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