Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit ihrer Behinderung diskriminiert oder belästigt werden, haben nach dem BEinstG einen Schadenersatzanspruch gegenüber demjenigen, der sie diskriminiert. Dass dieser Schadenersatzanspruch auch gegenüber Kollegen durchsetzbar ist, war einer Arbeitnehmerin nicht bewusst. Dieses Unwissen kam sie teuer zu stehen.
OGH 2. 4. 2009, 8 ObA 8/09y