… das ist oft die Frage. Arbeitgeber gewähren gelegentlich Leistungen, zu denen sie weder durch Gesetz noch Kollektivvertrag verpflichtet sind. In diesen Fällen regelt häufig der Dienstvertrag, dass diese Leistungen "freiwillig und jederzeit widerruflich" sind. Warum diese Formulierung unscharf ist und dem Arbeitgeber "auf den Kopf fallen" kann, lesen Sie im folgenden Beitrag.
OGH 24. 2. 2009, 9 ObA 113/08w