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Kurzböck informiert

Kurzboeck informiertPVP 2009/77PVP 2009, 231 Heft 9 v. 24.9.2009

Fleischereigewerbe - Vorrückung für Angestellte

Die Leitsätze des VwGH 13. 5. 2009, 2007/08/0178
Nach § 17 Abs 6 des KV für Angestellte im Fleischergewerbe ist es möglich, einem Angestellten, der bei seiner Einreihung in eine Verwendungsgruppe noch nicht die vorgeschriebene Praxis aufweist, bis zum Erreichen dieser Zeit lediglich 80 % des Mindestgrundgehaltes der in Betracht kommenden Verwendungsgruppe zu bezahlen.

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