Eine Entlassung wurde angefochten, der Arbeitnehmer gewann den Prozess. Aufgrund des nunmehr aufrechten Dienstverhältnisses musste der Arbeitgeber eine erhebliche Gehaltsnachzahlung leisten. Dass bei der Auszahlung der Gesamtnachzahlung insgesamt eine höhere Lohnsteuerbelastung anfällt, als hätte der Arbeitnehmer seine Bezüge monatlich ausbezahlt bekommen, ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen. Der Arbeitnehmer klagte diesen Lohnsteuerschaden ein - zu Recht?