Beendet ein Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse nur zum Schein, um den betroffenen Arbeitnehmern den Übertritt in das Abfertigungssystem "Neu" zu ermöglichen, ist eine - anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlte - Abfertigung nach dem Abfertigungssystem "Alt" beitragspflichtig!
VwGH 29. 10. 2008, 2005/08/0218