Sei es, dass Zahlungen irrtümlich doppelt überwiesen wurden, sei es, dass der Arbeitgeber aufgrund einer Falschberechnung dem Arbeitnehmer zu viel an Entgelt überwiesen hat: In beiden Fällen fragt sich der Arbeitgeber, ob und unter welchen Voraussetzungen er das zu viel bezahlte Entgelt wieder zurückfordern kann. Darüber informiert dieser Fall aus unserer Beratungspraxis.