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Abfertigung nach Scheinbeendigung sv-pflichtig

JudikaturPVP 2009/14PVP 2009, 36 Heft 2 v. 23.2.2009

Beendet ein Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse nur zum Schein, um den betroffenen Arbeitnehmern den Übertritt in das Abfertigungssystem "Neu" zu ermöglichen, ist eine - anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlte - Abfertigung nach dem Abfertigungssystem "Alt" beitragspflichtig!

VwGH 29. 10. 2008, 2005/08/0218

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