Will der Arbeitgeber ein leistungsbezogenes Entgelt einführen, muss er zuvor die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Aber was versteht der Gesetzgeber unter einem "leistungsbezogenen Entgelt"? Wann der Arbeitgeber vor Einführung variabler Gehaltsbestandteile mit dem Betriebsrat verhandeln muss und wann nicht, war Gegenstand der folgenden Entscheidung.
OGH 8. 10. 2008, 9 ObA 144/07b