A) Das aktuelle Branchen-ABC
1. Güterbeförderungsgewerbe - Taggelder
Leitsatz des VwGH 2. 4. 2008, 2006/08/0176
Fährt ein LKW-Fahrer, der dem KV für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe unterliegt, immer zwischen einer Molkerei und den Milchbauern hin und her, so stellt diese Route nach Ansicht des VwGH seinen Dienstort dar und liegen insoweit auch keine Dienstreisen vor.