Trotz eindeutiger Rechtsprechung gibt es immer wieder Irritationen seitens der Finanzbehörden hinsichtlich der Besteuerung einer Abfertigung, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird, wenn unmittelbar im Anschluss ein neues Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber begründet wird. So auch in diesem Fall, den der UFS Wien zu entscheiden hatte.
UFSW 19. 12. 2007, RV/2640-W/02