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Hase und Igel: Wer gewinnt das Rennen um die Kündigungsfrist?

Aus dem KuriositätenkisterlPVP 2008/16PVP 2008, 44 Heft 2 v. 25.2.2008

Einen kuriosen Fall um den Anspruch auf Abfertigung hatte der OGH zu entscheiden. Es war unklar, von welcher Seite das Arbeitsverhältnis zuerst aufgelöst wurde. Das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers und jenes des Arbeitnehmers langten nämlich am selben Tag bei der jeweils anderen Partei ein.

OGH 22. 10. 2007, 9 ObA 128/07z

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