Das Finanzamt forderte im Zuge einer Prüfung Lohnsteuer vom Arbeitgeber nach, da dieser die Höhe der Abfertigung nicht korrekt berechnet hätte. Entgelt, welches der Arbeitnehmer von dritter Seite bekommen hatte, wäre bei der Bildung der Bemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen gewesen. Zu Recht?
UFSW 22. 10. 2007, RV/1308-W/02