Eine vertragliche Vereinbarung in einem freien Dienstvertrag, wonach der freie Dienstnehmer auch die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu tragen hat, ist unwirksam.
OGH 31. 1. 2007, 8 ObA 112/06p
Der Sachverhalt
Ein freier Dienstvertrag enthielt die Bestimmung, dass der freie Dienstnehmer neben dem Dienstnehmeranteil auch den Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung zu übernehmen habe. In der Folge entbrannte zwischen dem freien Dienstnehmer und dem Auftraggeber ein Streit darüber, ob diese Vertragsklausel überhaupt wirksam ist oder nicht.