In einem interessanten Fall setzt der OGH seine bisherige Judikaturlinie zur beiderseitig verschuldeten Entlassung fort: Auch eine unberechtigte Entlassung kann zum gänzlichen Entfall der entlassungsabhängigen Ansprüche (Abfertigung, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung etc) führen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über einen Rechtfertigungsgrund für das Fernbleiben vom Dienst im Dunkeln gelassen hat.