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Die Saisonverlängerung im Gastgewerbe ist rechtswidrig

JudikaturPVP 2007/23PVP 2007, 70 Heft 3 v. 23.3.2007

Zwecks Reduzierung der Arbeitslosigkeit im Gastgewerbe wurde im Jahre 2001 im Zusatz-KV zum KV-Gastgewerbe eine Verlängerung der Saisonbeschäftigung eingeführt. Hiefür wurden ein Drittel der Überstunden (max 40 Überstunden) und die Hälfte des Urlaubsanspruchs herangezogen. Was die aktuelle VwGH-Entscheidung (22. 11. 2006, 2004/08/0065) konkret für die Praxis bedeutet, das erläutert dieser von Wilhelm Kurzböck mitverfasste Artikel.

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