Einen deutlichen Warnschuss gab der OGH unlängst gegenüber chronischen „Privattelefonierern“ am Firmenhandy ab: Ein Arbeitnehmer, der das Diensthandy entgegen dem ausdrücklichen Verbot des Arbeitgebers für private Telefonate verwendet, muss laut einer aktuellen OGH-Entscheidung mit der fristlosen Entlassung rechnen.
(OGH 23. 11. 2006, 8 ObA 69/06i)