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Kurzböck informiert

Kurzböck informiertPVP 2007/21PVP 2007, 66 Heft 3 v. 23.3.2007

A) Sonstige Aktualitäten - Arbeitsrecht

1. Krankenstand während Zeitausgleichsphase
Wenn ein Arbeitnehmer während eines vereinbarten Zeitausgleichs krank wird, so bleibt die Zeitausgleichsvereinbarung aufrecht.Das bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer nicht „im Krankenstand“ befindet, sondern auf Zeitausgleich.

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