Die AlV-Beitragsbefreiung für Männer kann bereits ab dem vollendeten 56. Lebensjahr in Anspruch genommen werden (3 % weniger Gehaltsnebenkosten und 3 % weniger SV-Abzüge). Warum dies möglich ist und wie man die Beiträge für die Jahre 2004 bis 2006 zurückbekommt, das verrät Ihnen dieser Beitrag.
Rechtslage
Die bisherige Rechtslage
Nach der bisherigen Rechtslage war für