Gemäß § 3 AVRAG tritt der Erwerber eines Unternehmens, Betriebes oder Betriebsteiles als neuer Arbeitgeber mit allen Rechten und Pfl ichten in die im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Ob der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zu seinem bisherigen Arbeitgeber trotz Betriebsübergang aufrechterhalten kann, hatte der OGH jüngst zu beurteilen.
OGH 25. 6. 2007, 9 ObA 125/06g