Das Bundessozialamt stellt rückwirkend fest, dass ein Arbeitnehmer zum Kreis der begünstigten Behinderten zählt. Ist eine in der Zwischenzeit ausgesprochene Kündigung wirksam? Ab welchem Zeitpunkt der Kündigungsschutz wirksam ist, hatte der OGH jüngst in einem besonders kniffligen Fall zu lösen: Der Arbeitnehmer stellte noch am Tag des Zugangs der Kündigung einen Antrag auf Zuerkennung des Behindertenstatus nach dem BEinstG. War die Kündigung rechtswirksam?