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Abfertigung „alt“ bei regelmäßigem Wechsel von Voll- und Teilzeit

JudikaturPVP 2007/89PVP 2007, 294 Heft 11 v. 21.11.2007

Grundsätzlich berechnet sich die Höhe einer Abfertigung „alt“ nach dem für das letzte Monat des Arbeitsverhältnisses gebührenden Entgelt. Wie die Berechnung aussieht, wenn die Arbeitnehmerin regelmäßig zwischen Voll- und Teilzeit wechselt, hatte der OGH zu entscheiden.

OGH 8. 8. 2007, 9 ObA 79/07v

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