Grundsätzlich berechnet sich die Höhe einer Abfertigung „alt“ nach dem für das letzte Monat des Arbeitsverhältnisses gebührenden Entgelt. Wie die Berechnung aussieht, wenn die Arbeitnehmerin regelmäßig zwischen Voll- und Teilzeit wechselt, hatte der OGH zu entscheiden.
OGH 8. 8. 2007, 9 ObA 79/07v