Über die unterschiedlichen Rechtspositionen des VwGH (ausnahmslose Einbeziehung der Zulagen) und des OGH (keine Einbeziehung, wenn der KV insgesamt eine im Vergleich zu § 10 Abs 3 AZG günstigere Überstundenberechnungsmethode vorsieht) haben wir im vorangegangenen Heft berichtet (PVP 2007/80, 270). Ebenso haben wir auf das Dilemma hingewiesen, in dem sich die Arbeitgeber befinden.