Viele Kollektivverträge sehen eine Anrechnung der Ausbildung des Arbeitnehmers bei der Einstufung vor. Wenn der KV keine besondere Nachweispflicht bestimmt, ist es Aufgabe des Arbeitgebers, sich die für die Einstufung relevanten Informationen zu verschaffen. Daraus ergibt sich eine Fragepflicht des Arbeitgebers.
(OLG Wien 20. 4. 2006, 10 Ra 15/06h)