Auch ein bei einem ausländischen Arbeitgeber ohne Niederlassung in Österreich beschäftigter Arbeitnehmer hat Anspruch auf österreichisches kollektivvertragliches Mindestentgelt.
(OGH 12. 7. 2006, 9 ObA 103/05w)
Prinzipiell freie Rechtswahl
Wenn ein Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber aus Deutschland, der in Österreich keinen Betriebssitz hat, Produkte in Österreich verkauft, so gilt - falls keine andere Rechtswahl getroffen wird - das österreichische Arbeitsrecht.