Der OGH hat sich jüngst erstmals mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitnehmer bei einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung den tatsächlich als Nettozahlung geleisteten Betrag oder die gesamte Bruttoleistung zurückzahlen muss.
(OGH 13. 7. 2006, 8 ObA 69/05p)