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Elektronische Kommunalsteuererklärung

Neue Gesetze und ErlässePVP 2005, 8 Heft 9 v. 20.9.2005

Kommunalsteuererklärungen können und müssen künftig elektronisch übermittelt werden. Durch eine soeben ergangene Verordnung wird die technische Abwicklung der Übermittlung näher geregelt.

​​Was ist künftig anders?

Durch die Verordnung des Finanzministeriums (BGBl II 2005/257, ausgegeben am 23. 8. 2005) werden die näheren Details über die elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen ausgeführt. Es kommt demnach zu folgenden Vereinfachungen:

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