Der Dienstgeber hat im November 2005 für das Jahr 2006 das Service-Entgelt für die E-Card (€ 10,-) einzuheben, und zwar bei jenen Personen, die am 15. November zur Krankenversicherung nach dem ASVG gemeldet sind. Die Abrechnung mit der Gebietskrankenkasse erfolgt über die Beitragsnachweisung für November in der Verrechnungsgruppe N89.